Ich freue mich, Sie auf meiner Homepage begrüßen zu dürfen
Ich vertrete Sie im
Familienrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Immobilienrecht und Strafrecht. Mehr über mich, meine Tätigkeiten und Aufgabenbereiche erfahren Sie über die Navigationspunkte auf den Folgeseiten.
Die o.g. Rechtsgebiete umfassen die Themen
- Familienrecht: Scheidungsrecht, Ehevertrag, Lebenspartnerschaftsvertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung, Ehescheidung national, international, Aufhebung der Lebenspartnerschaft, Unterhalt, Kindschaftsrecht, elterliche Sorge, Umgangsrecht, Zugewinn, Versorgungsausgleich
- Sozialrecht: Rentenrecht, Erwerbsminderungsrente, Arbeitslosengeld ,ALG II, Krankenkassenrecht, Schwerbehinderung, Pflegeversicherung, BAfög
- Arbeitsrecht: Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern,
Kündigungsschutzklagen, Aufhebungsverträge, Zeugnisse, Ermahnungen
- Erbrecht: Gesetzliche Erbfolge, Ehegattenerbrecht, Erbausschlagung, Erbteilsübertragung, Pflichtteil, Testamentarische Erbeinsetzung
Zur Person
Mein juristisches Studium absolvierte ich an der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen. So nahm ich dort unter anderem an Vorlesungen bei Herrn Prof. Dr. H. Göppinger, Prof. Dr. Fritjof Haft und Prof. Dr. Adolf Laufs teil. In Tübingen beendete ich auch das juristische Studium mit dem 1. juristischen Staatsexamen und das Rechtsreferendariat mit dem 2. juristische Staatsexamen. Im Jahre 1993 wurde ich als Rechtsanwältin zugelassen.
Seit September 1998 bin ich in Berlin als Rechtsanwältin selbständig tätig.
- 2001 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Berlin zur Fachanwältin für Sozialrecht ernannt
- 2003 ernannte mich die Rechtsanwaltskammer Berlin ebenfalls zur Fachanwältin für Familienrecht.
Zu dem Begriff Fachanwalt ist mitzuteilen, dass man sich als Rechtsanwalt nur zusätzlich Fachanwalt nennen darf, wenn man zuvor von der Rechtsanwaltskammer offiziell als Fachanwalt ernannt wurde. Die Voraussetzungen sind viele aufwendige Prüfungen und sehr viel Erfahrung, die in Form von Fällen dokumentiert werden muss. Weiterbildung ist hier selbstverständlich und ein Muss, da sonst der Titel "Fachanwalt" aberkannt wird. Es soll somit
optimales Fachwissen und Fachkönnen gewährleistet werden. Man kann auch nur höchstens 2 Fachanwaltstitel erhalten.
Mitgliedschaften
- Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein
- Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltsverein
- DVEV ( Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.)
- Berliner und Deutscher Anwaltsverein