Erbrecht
Häufig ist es schon wichtig
vor dem Aufsetzen eines Testamentes anwaltlichen Rat zu holen. Nur mit einem Testament kann die
Regelung der Erbfolge individuell bestimmt werden, wie zum Beispiel mit Behindertentestamenten, Testamente mit
Vermächtnissen, Enterbungen.
Als Rechtsanwältin berate und vertrete ich häufig Mandanten erfolgreich nach dem Erbfall bei der
Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, der Geltendmachung des
Pflichtteils, Pflichtteilsergänzungsansprüche und Streitigkeiten über das Recht geerbt zu haben.
Der Erbe ist oft mit dem Verlust eines Familienangehörigen belastet und
emotional überfordert. Der Rechtsanwalt, mit dem persönlichen Abstand zu den persönlichen Dingen, kann hier
rechtzeitig beraten und eventuell sogar
Konflikte außergerichtlich lösen.
Auf Grund der
Komplexität des Rechtsgebietes können hier stichpunktartig Denkanstöße vermittelt werden:
- Vorsorge durch Testament oder Erbvertrag
- Gemeinschaftliches Testament
- Berliner Testament
- Kontovollmacht
- Unternehmensnachfolge
- Steuerliche Auswirkungen