Fachanwalt / Fachanwältin für
Familienrecht
Es ist immer noch so, dass die Ehegemeinschaft an sich und die
Folgen der Trennung und Scheidung gesetzlich recht ausführlich geregelt sind. Seit Januar 2008 haben sich aber die Regelungen zum
Unterhaltsrecht, der Höhe und der Befristung der Zahlung sehr geändert. So dass es sich gerade bei Ehen mit Kindern - beziehungsweise mit dem Wunsch Kinder zu bekommen - schon mit der Eingehung der Ehe lohnt, über einen
Ehevertrag nachzudenken. Individuelle Wünsche bezüglich Vermögen, gegenseitigen Unterhalt, gerade bei Betreuung von Kindern, Versorgung im Alter etc. sollten geregelt werden.
Ein Ehevertrag bzw.
Partnerschaftsvertrag bietet sich natürlich auch gerade bei Paaren an, die nicht heiraten wollen. In diesem Fall regelt das Gesetz wenig und somit sollten gegenseitige Wünsche und Verpflichtungen hinsichtlich gegenseitigem Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung auch gerade für den Fall der Trennung schriftlich vereinbart werden. Solche
Ehe- bzw. Partnerschaftsverträge sollten professionell ausgearbeitet werden.
Zum
Familienrecht gehören einige Punkte, die bei Streitigkeiten häufig anwaltlich zu regeln sind und hier nur stichpunktartig aufgezeigt werden können
- Scheidungsrecht
- Aufhebung der Lebenspartnerschaft
- Kindesunterhalt
- Ehegattenunterhalt
- Elternunterhalt
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Zugewinn
- Versorgungsausgleich